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Gemeinnütziger Wohnungsbau Hüttengraben – Fortführung einer guten Küsnachter Traditio

FDP.Die Liberalen Küsnacht zur Urnenabstimmung vom 28.11.2010

 

 

Gemeinnütziger Wohnungsbau Hüttengraben – Fortführung einer guten Küsnachter Tradition

 

Auf diesem Gelände sollen Genossenschaftswohungen entstehen.

Bild: Claudia Benetti, Küsnachter

 

Am 28. November entscheiden die Küsnachter Stimmberechtigten an der Urne über den Baurechtsvertrag mit der Baugenossenschaft Zurlinden, welche die rund 70 Wohnungen auf dem Areal „Hüttengraben“ realisieren wird. Damit kommt die finanzielle Komponente des über die letzten Monate vorbereiteten Projekts vor den Souverän. Zusammen mit dem an der Gemeindeversammlung vom 13. Dezember zur Abstimmung gelangenden Gestaltungsplan ist das Paket dann komplett und es kann zügig mit der Umsetzung angefangen werden.

 

 

Kann sich die Gemeinde die verbilligte Abgabe von Bauland im Baurecht angesichts anderer dringlicher Aufgaben überhaupt leisten? Und soll sie es? Die FDP ist der Meinung: Ja.

Der Entscheid, das Land im Baurecht so abzugeben, dass darauf zahlbare Wohnungen entstehen können, liegt in der Küsnachter Tradition des gemeinnützigen Wohnungsbaus. Natürlich verzichtet die Gemeinde damit auf maximale Erträge, wie sie mit der Abgabe des Baurechts zu einem Marktpreis oder sogar mit einem Verkauf des Landes an den Meistbietenden erzielt werden könnten. Im Unterschied zu anderen in jüngster Zeit vom Souverän zurückgewiesenen Begehrlichkeiten, die echtes "cash out" bedeutet hätten, wird aber lediglich weniger Ertrag realisiert und der Baurechtszins bringt der Gemeinde künftig immerhin jährliche Einnahmen von knapp einer Viertelmillion Franken, während es heute (finanziell) praktisch brach liegt. Küsnacht ist in der glücklichen Lage, im Gebiet Hüttengraben attraktives Bauland im Gemeindeeigentum zu haben, das sich für gemeinnützigen Wohnungsbau bestens eignet.

 

 

Gemeinnütziger Wohnungsbau ist dabei klar von sozialem Wohnungsbau zu unterscheiden: im Hüttengraben sollen Wohnungen entstehen, die sich mittelständische Familien leisten können. Es ist damit eine gesunde Durchmischung sichergestellt, und jegliche Bedenken bezüglich einer "Verslumung", die von Anrainern ins Feld geführt wurden, sind gegenstandslos. Absolut quer in der Landschaft stand da die überrissene und unnötige Initiative Amrein, die inzwischen allerdings zurückgezogen wurde. Sie hätte zusätzlich die Gewährung eines zinslosen Darlehens von maximal 9 Millionen Franken an die Baugenossenschaft verlangt, mit dem Ziel der noch stärkeren Subventionierung der Wohnungen. Die gemäss Baurechtsvertrag vorgesehenen Mieten sind mit knapp 2'600.- Fr./Mt. inkl. NK für eine 4 1/2 Zimmer Wohnung von 103 m2 für das Mietersegment „Mittelstand“ absolut vernünftig. Wenn dann mittelständische Mieter aus älteren und damit billigeren Genossenschaftswohnungen in eine der modernen Wohnungen im Hüttengraben umziehen, werden zudem günstige Wohnungen für Einwohner mit geringerem Einkommen frei.

 

Die FDP Küsnacht, traditionell treibende Kraft hinter der gesunden Durchmischung und damit der Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus in Küsnacht, unterstützt die Vorlage des Gemeinderates zum Abschluss des Baurechtsvertrags.